AGB Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen
Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der Happy Bikes GmbH Triumph Aurich
I. Vertragsabschluss
1.Dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Bestellung voraus. An die Bestellung ist der Käufer höchsten für 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen höchstens 6 Wochen gebunden. Die Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind.
2.Der Kaufvertrag kommt wirksam zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer die Annahme der Bestellung innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
II. Zahlung und Rechnung
1.Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Mit der Übergabe soll der Verkäufer dem Käufer die Rechnung übergeben oder ihm diese unverzüglich zusenden.
2.Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
1.Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1.Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt sind.
2.Überschreitet der Verkäufer einen unverbindlich zugesagten Liefertermin um mehr als 6 Wochen, kann der Käufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung auffordern.
3.Erst nach Ablauf der vom Käufer gesetzten Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kann der Käufer dem Verkäufer nach dem Verstreichen dieses Termins eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.Einen Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Lieferung hat der Käufer nur, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.
IV. Abnahme
1.Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige durch den Verkäufer abzunehmen.
2.Nimmt der Käufer die Kaufsache nicht fristgerecht ab, richten sich die Ansprüche des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, beträgt dieser 20 % des Kaufpreises. Dem Verkäufer bliebt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
1.Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ausfällt.
V. Eigentumsvorbehalt
1.Das Eigentum an der Kaufsache geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
2.Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte zu.
3.Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich daran eine Nutzung einräumen.
VI. Beseitigung von Sachmängeln
1.Für die Beseitigung von Sachmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit den nachfolgend aufgeführten Einschränkungen.
2.Ist der Käufer nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, verjähren die Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels mit Ablauf eines Jahres ab Übergabe der Kaufsache.
3.Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache anstelle der Beseitigung des Mangels nur dann verlangen, wenn die Beseitigung des Mangels fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt gemäß § 440 BGB nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
4.Tritt ein Mangel auf, hat der Käufer diesen dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer haftet für die Folgen einer verspäteten Anzeige.
5.Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen. Im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war.
1.Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer unverzüglich an den nächstgelegenen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
6.Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist, die für den Kaufgegenstand gilt.
7.Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
VII. Rücktritt
1.Tritt eine Vertragspartei wirksam vom Kaufvertrag zurück, sind die beiderseits erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren.
2.Der Käufer hat sich für jeden von ihm mit der Kaufsache gefahrenen Kilometer einen Gebrauchsvorteil von 0,30 € anrechnen zu lassen.
3.Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gebrauchsvorteil des Käufers größer war.
4.Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gebrauchsvorteil kleiner war.
5.Unabhängig davon hat der Käufer dem Verkäufer Ersatz zu leisten, soweit sich der Zustand der Kaufsache während der Nutzung durch den Käufer unabhängig von der Laufleistung verschlechtert hat.
VIII. Haftung
1.Ist der Verkäufer zum Ersatz von Schaden verpflichtet, der nur leicht fahrlässig verursacht worden ist, haftet der Verkäufer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
1.Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
2.Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommene Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, zum Beispiel Prämienschäden oder Zinsnachteile.
3.Ist der Käufer nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und macht er nach Ablauf eines Jahres nach Übergabe des Kaufgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend, gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
2.Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers unberührt bei arglistigen Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
1.Bei nur durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers ausgeschlossen. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
3.Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
IX. Gerichtsstand
1.Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten ist der Sitz des Verkäufers.
AGB Verkauf von Gebrauchtfahrzeuge
Gebrauchtfahrzeuge-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der Happy Bikes GmbH Triumph Aurich
I. Verkauf an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
1.Für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs, § 474 ff. BGB.
2.Ansprüche aus § 437 BGB verjähren beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge mit Ablauf eines Jahres ab Übergabe der Sache an den Käufer.
1.Die Beschränkung gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3.Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache anstelle der Beseitigung des Mangels nur dann verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Beseitigung des Mangels fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt gemäß § 440 BGB nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
II. Verkauf an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB
1.Für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Unternehmer wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
2.Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruht sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
III. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt.
1.Das Eigentum an der Kaufsache geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich daran eine Nutzung einräumen.
2.Dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Bestellung voraus. An diese ist der Käufer für 3 Wochen gebunden.
1.Der Kaufvertrag kommt wirksam zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer die Annahme der Bestellung innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
3.Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Übergabe des Kaufgegenstandes in bar zu entrichten.
1.Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist.
2.Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
4.Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt sind.
1.Überschreitet der Verkäufer einen unverbindlich zugesagten Liefertermin um mehr als 6 Wochen, kann der Käufer ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung auffordern. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
2.Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kann der Käufer dem Verkäufer nach dem Verstreichen dieses Termins eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.Einen Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Lieferung hat der Käufer nur, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.
5.Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige durch den Verkäufer abzunehmen.
1.Nimmt der Käufer die Kaufsache nicht fristgerecht ab, richten sich die Ansprüche des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, beträgt dieser 20 Prozent des Kaufpreises.
2.Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen, dem Käufer, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6.Tritt eine Vertragspartei wirksam vom Vertrag zurück, sind die beiderseits erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren.
1.Der Käufer hat sich für jeden von ihm mit der Kaufsache gefahrenen Kilometer einen Gebrauchsvorteil von 0,30 € anrechnen zu lassen.
2.Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gebrauchsvorteil des Käufers größer war. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorgehalten, dass der Gebrauchsvorteil kleiner war.
3.Unabhängig davon hat der Käufer dem Verkäufer Ersatz zu leisten, soweit sich der Zustand der Kaufsache während der Nutzung durch den Käufer verschlechtert hat.
Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.